AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unten stehend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tanzstudio Gursch zu den jeweiligen Tanz- und Fitnesskursen bzw. Kursstufen.
AGB 01-04 zum Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anfänger-Tanzkurse oder Spezialkurse Paare (einmaliger Kursbeitrag) –
EINZELANMELDUNG oder ANMELDUNG ALS PAAR
1. Anmeldung
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Anmeldung und Teilnahme an einem Paarekurs kann grundsätzlich nur als Paar erfolgen. Die Möglichkeit, sich als Single für diesen Kurs anzumelden, besteht nur unter der Bedingung, daß ein Tanzpartner vermittelt werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und des Zahlungseinganges vergeben.
2. Kursbeitrag
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichten Sie sich zur Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr ist zum jeweiligen Kursbeginn fällig und auf das umseitig stehende Konto zu überweisen oder es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug erfolgt ebenfalls zum jeweiligen Kursbeginn. Die Bareinzahlung ist nicht möglich.
Das Nichterscheinen entbindet nicht von der Beitragspflicht.
3. Veranstaltungstermine
Der Unterricht findet auch an gesetzlichen Feiertagen statt, es sei denn, die Tanzschule sagt drei Wochen vorher den Unterrichtstermin ab.
4. Einstellung / Abbruch der Veranstaltung
Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn sich mindestens 10 Personen angemeldet haben. Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet, kann die Veranstaltung durchgeführt werden, es besteht jedoch in diesem Fall kein Anspruch auf die Durchführung. Die Tanzschule behält sich in solchen Fällen in Abstimmung mit den Teilnehmern eine Verkürzung des Unterrichts bzw. die Erhöhung des Entgelts vor. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, zum Beispiel weil sich nicht genügend Interessenten gefunden haben, werde Ihnen bereits gezahlte Entgelte erstattet. Sollte eine laufende Veranstaltung aus von der Tanzschule zu vertretenden Gründen abgebrochen werden müssen, so wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt. Beträge unter € 5,00 werden nicht erstattet.
5. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nach Absprache mit dem Tanzstudio und unter Berücksichtigung der organisatorischen Möglichkeiten besteht die Möglichkeit den gebuchten Tanzkurs auf einem späteren Zeitpunkt zu verlegen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr bleibt unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6. Änderungen
Änderungen im organisatorischen Ablauf bleiben vorbehalten.
Durch Verschulden des Tanzstudios ausgefallene Tanzstunden werden nach Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutsches Tanzabzeichen / Medaillenkurse bis Gold Star 3 (Monatsbeitrag) –
ANMELDUNG ALS PAAR
1. Anmeldung
Eine schriftliche Anmeldung kann jeweils zum 1. eine Monats in Absprache mit dem Tanzstudio erfolgen. Eine Anmeldung ist nur gemeinsam mit einem Tanzpartner möglich. Sollte der Tanzpartner während der Dauer der Mitgliedschaft ausfallen, besteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatzpartners durch das Tanzstudio.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und des Zahlungseinganges vergeben.
2. Kursushonorar
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichten Sie sich zur Zahlung der Beiträge. Die Beiträge sind jeweils zum Monatsbeginn fällig und auf das umseitig stehende Konto zu überweisen oder es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug erfolgt ebenfalls zum jeweiligen Monatsbeginn. Die Bareinzahlung ist nicht möglich. Im Monat Juli findet kein Tanzunterricht statt.
Der Monat Juli ist beitragsfrei.
Das Nichterscheinen entbindet nicht von der Beitragspflicht.
3. Vertragsdauer
Der Vertrag wird für unbestimmte Dauer geschlossen.
In einem Kalenderjahr stehen dem Kursusteilnehmer 32 Tanztermine à 1,5 Std. Unterricht und 4 Tanz-termine à 4,0 Std. Paare-Saisonabschlussball od. Saisonabschlussfeier zu. Außerdem beinhaltet die Mitgliedschaft 3 Freiparties in den Sommerferien. Die insgesamt 36 Tanztermine werden so über das Jahr verteilt, dass möglichst 18 x vor und 18 x nach den Sommerferien getanzt werden kann. In den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt.
4. Einstellung / Abbruch der Veranstaltung
Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn sich mindestens 10 Personen angemeldet haben. Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet, kann die Veranstaltung durchgeführt werden, es besteht jedoch in diesem Fall kein Anspruch auf die Durchführung. Die Tanzschule behält sich in solchen Fällen in Abstimmung mit den Teilnehmern eine Verkürzung des Unterrichts bzw. die Erhöhung des Entgelts vor. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, zum Beispiel weil sich nicht genügend Interessenten gefunden haben, werde Ihnen bereits gezahlte Entgelte erstattet. Sollte eine laufende Veranstaltung aus von der Tanzschule zu vertretenden Gründen abgebrochen werden müssen, so wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt. Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet.
5. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist zum 30.4., 31.8. und zum 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Vertragsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gegen Vorlage entsprechender Nachweise bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch der Ausfall des Tanzpartners, wenn dieser aus wichtigem Grund gekündigt hat. Andernfalls besteht nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
6. Änderungen
Änderungen im organisatorischen Ablauf bleiben vorbehalten.
Durch Verschulden des Tanzstudios ausgefallene Unterrichtsstunden werden nach Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medaillentanzen ab Gold Star 3 (Halbjahres- oder Jahresvertrag) –
ANMELDUNG ALS PAAR
1. Anmeldung
Eine schriftliche Anmeldung kann jeweils zum 1. eines Monats in Absprache mit dem Tanzstudio erfolgen. Eine Anmeldung ist nur gemeinsam mit einem Tanzpartner möglich. Sollte der Tanzpartner während der Dauer der Mitgliedschaft ausfallen, besteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatzpartners durch das Tanzstudio.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und des Zahlungseinganges vergeben.
2. Kursushonorar
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichten Sie sich zur Zahlung der Beiträge. Die Beiträge sind jeweils im Voraus zum Quartalsbeginn fällig und auf das umseitig stehende Konto zu überweisen oder es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Einzug erfolgt ebenfalls im Voraus zum jeweiligen Quartalsbeginn. Die Bareinzahlung ist nicht möglich.
Das Nichterscheinen entbindet nicht von der Beitragspflicht.
3. Vertragsdauer
a) halbjährlicher Vertrag = Kalenderjahr: 01.01. – 30.06. oder 01.07. – 31.12. des laufenden Jahres
Der Vertrag wird für die Dauer eines halben Kalenderjahres geschlossen und verlängert sich jeweils um ein halbes Kalenderjahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Innerhalb des halben Jahres hat der Teilnehmer Anspruch auf 17 Kursstunden à 60 Min. In den Schulferien des Landes NRW findet kein Unterricht statt.
b) jährlicher Vertrag = Kalenderjahr: 1.1. – 31.12. des laufenden Jahres
Der Vertrag wird für die Dauer eines Kalenderjahres geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Innerhalb eines Jahres hat der Teilnehmer Anspruch auf 34 Kursstunden à 60 Min. In den Schulferien des Landes NRW findet kein Unterricht statt.
4. Einstellung / Abbruch der Veranstaltung
Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn sich mindestens 10 Personen angemeldet haben. Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet, kann die Veranstaltung durchgeführt werden, es besteht jedoch in diesem Fall kein Anspruch auf die Durchführung. Die Tanzschule behält sich in solchen Fällen in Abstimmung mit den Teilnehmern eine Verkürzung des Unterrichts bzw. die Erhöhung des Entgelts vor. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, zum Beispiel weil sich nicht genügend Interessenten gefunden haben, werden Ihnen bereits gezahlte Entgelte erstattet. Sollte eine laufende Veranstaltung aus, von der Tanzschule zu vertretenden Gründen abgebrochen werden müssen, so wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt. Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet.
5. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gegen Vorlage entsprechender Nachweise bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch der Ausfall des Tanzpartners, wenn dieser aus wichtigem Grund gekündigt hat. Andernfalls besteht nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
6. Änderungen
Änderungen im organisatorischen Ablauf bleiben vorbehalten.
Durch Verschulden des Tanzstudios ausgefallene Kursstunden werden nach Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tanz- und Fitnesskurse (Monatsbeitrag) –
EINZELANMELDUNG oder ANMELDUNG ALS PAAR
1. Anmeldung
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und des Zahlungseinganges vergeben.
2. Kursgebühr
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichten Sie sich zur Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr ist zum 1. eines Monats fällig und auf das umseitig stehende Konto zu überweisen oder es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Bareinzahlung ist nicht möglich.
Das Nichterscheinen entbindet nicht von der Beitragspflicht.
3. Einstellung / Abbruch der Veranstaltung
Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn sich mindestens 10 Personen angemeldet haben. Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet, kann die Veranstaltung durchgeführt werden, es besteht jedoch in diesem Fall kein Anspruch auf die Durchführung. Die Tanzschule behält sich in solchen Fällen in Abstimmung mit den Teilnehmern eine Verkürzung des Unterrichts bzw. die Erhöhung des Entgelts vor. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, zum Beispiel weil sich nicht genügend Interessenten gefunden haben, werde Ihnen bereits gezahlte Entgelte erstattet. Sollte eine laufende Veranstaltung aus von der Tanzschule zu vertretenden Gründen abgebrochen werden müssen, so wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt. Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet.
4. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vier Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt der Tanzschule Gursch zugegangen sein. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5. Änderungen
Änderungen im organisatorischen Ablauf bleiben vorbehalten.
Durch Verschulden des Tanzstudios ausgefallene Kursstunden werden nach Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt.